GEG-Immo

Pflichtangaben für Immobilienanzeigen bestimmen

Bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien fordert § 87 des Gebäudeenergiegesetzes bestimmte Angaben über die energetische Qualität des zur Vermietung oder zum Verkauf angebotenen Gebäudes, wenn hierfür ein gültiger Energieausweis vorliegt. Dies gilt analog auch bei Vermietung oder Verkauf einzelner Nutzeinheiten (z. B. Wohnungen in solchen Gebäuden).

Dieser Assistent soll den Betroffenen (Eigentümern, Maklern usw.) bei der Identifizierung der gültigen Ausweise und beim Auffinden der erforderlichen Angaben Schritt für Schritt helfen..

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden.

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